GARANTIEBEDINGUNGEN
A) Eine einmonatige Garantie gilt nur für gebrauchte mechanische Teile, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist.
B) Auf gebrauchte Teile wird keine Garantie gewährt, es sei denn, das Teil ist mit einem von Autodemontage Reuvers angebrachten Kaufdatum versehen.
C) Wenn das von uns angebrachte Kaufdatum beschädigt oder entfernt wird, erlischt die Garantie.
D) Die Garantie erlischt nach unsachgemäßer Installation und/oder Montage.
E) Wenn vom Käufer Reparaturen und/oder Änderungen vorgenommen wurden, erlischt die Garantie.
F) Auf elektronische Teile (z.B. Computer, Zündmodule und Luftmengenmesser) wird keine Garantie gewährt.
G) Für neue Teile gilt nur die vom Hersteller oder Importeur gewährte Garantie.
H) Auf gebrauchte und beschädigte Fahrzeuge wird niemals eine Garantie gewährt.

UMTAUSCH/RÜCKERSTATTUNG
(A) Wenn der Austausch des alten Teils vereinbart wird, muss es innerhalb von 1 Monat nach dem Kaufdatum in unserem Besitz sein. Sollte dies nicht der Fall sein, können keine Ansprüche auf ein eventuell gezahltes „Pfandgeld“ geltend gemacht werden und die vereinbarte Garantie erlischt ebenfalls.

B) Im Falle eines nachgewiesenen Mangels wird das Teil gegen ein vergleichbares, gleichwertiges Teil ausgetauscht. Der Kaufpreis wird nur dann zurückerstattet, wenn kein vergleichbares, gleichwertiges Teil vorrätig ist.

(C) Sollte sich herausstellen, dass das Teil nicht die Ursache des Problems war, kann die vereinbarte Garantie nicht in Anspruch genommen werden. Wenn für ein Auto eine Anzahlung geleistet wird, sollte diese mindestens EUR 250,00 betragen. Das Auto muss innerhalb von 2 Wochen abgeholt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wenn das Auto nicht innerhalb von 2 Wochen abgeholt wird, verfällt die Bearbeitungsgebühr.

LIEFERBEDINGUNGEN
(A) Vor der Auslieferung muss der gesamte Kaufpreis bezahlt und das Fahrzeug auf den Namen des Käufers zugelassen sein.
(B) Wenn das Auto für den Export mit einem Exportkennzeichen zugelassen ist, muss der Käufer sicherstellen, dass das Auto versichert ist.

KOSTEN
(A) Der Käufer kann unter keinen Umständen die Erstattung von Kosten jeglicher Art verlangen. Der maximal zu erstattende Betrag ist der Kaufpreis.

HAFTBARKEIT
(A) Autodemontage Reuvers haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden welcher Art auch immer und seine Haftung ist daher ausdrücklich auf den Kaufpreis beschränkt.
(B) Der Käufer ist verpflichtet, Autodemontage Reuvers von allen Ansprüchen gleich welcher Art freizustellen, die von Dritten gegenüber Autodemontage Reuvers geltend gemacht werden können, wenn Schäden oder Verletzungen durch oder während der Nutzung der von Autodemontage Reuvers gelieferten Waren verursacht werden.